Diese private Seite dokumentiert die persönlichen Erfahrungen eines Wählers, die im Zusammenhang mit dem Thema »Rundfunkgebühr für Internet-PCs« mit der Argumentations- und Denkweise von Politikern v.a. der beiden großen Fraktionen gemacht wurden. Der Inhalt der Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit über den gesamten Umfang dieses oder weiterer aufgeführter Themen. Für auf dieser und den verlinkten Seiten enthaltene mögliche Fehler und deren Folgen kann keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung übernommen werden.
Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF im Internet Inhalte auf Web-Seiten und ihr Rundfunkprogramm per Streaming anbieten, verlangen sie, daß jeder die Rundfunkgebühr zahlen soll, dessen Rechner am Internet angeschlossen ist und ihre Angebote abrufen bzw. »empfangen« kann. Für was die Rundfunkgebühr von ARD und ZDF erhoben werden darf, wird im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, der wiederum von den Ministerpräsidenten der Länder ausgehandelt und von den Landesparlamenten bestätigt wird. Im Frühjahr 2005 stand wieder eine zu verabschiedende Änderung des Staatsvertrags an, die auch eine Erweiterung der Rundfunkgebühr auf das Internet ab 1. Januar 2007 mit einschloß.
Ab 1. Januar 2007 müssen für PCs mit Internet-Anschluß an ARD und ZDF die volle Rundfunkgebühr gezahlt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 8. Oktober 2004 mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf geeinigt.
Die Rundfunkgebühr ist Ländersache und deswegen mußte dieser Staatsvertrag von den Landesparlamenten bis 31. März 2005 genehmigt werden. Daher habe ich zuerst Ministerpräsident Erwin Teufel und zwei Landtagsabgeordnete angeschrieben und später noch andere. Die Antworten waren enttäuschend.
Ein am Internet angeschlossener PC ist immer auch fähig, im Internet ungefragt angebotene Rundfunkprogramme in Form von Audio- oder Video-Streaming zu empfangen oder deren Web-Seiten aufzurufen, wofür die Rundfunkgebühr an ARD und ZDF gezahlt werden sollen. Eine Abtrennung dieser Angebote von anderen über das Internet angebotenen Diensten ist in der alltäglichen Praxis nicht möglich. Damit wird praktisch das gesamte Internet gebührenpflichtig, und damit auch E-Mail, Herunterladen von Software-Updates, Stöbern in Diskussionsforen, Lesen von Fachnachrichten und -artikel, Bestellen bei Internet-Anbietern, Online-Banking, usw. – alles Dinge, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt nichts zu tun haben. Das Internet wurde weder von noch für staatliche Rundfunkanstalten geschaffen. Wenn diese dort auch Inhalte anbieten wollen, können sie das mit oder ohne Zugangskontrolle und gegen Bezahlung wie andere Anbieter auch tun. Die staatlichen Rundfunkanstalten spielen im weltweiten Internet keine Sonderrolle. Deswegen ist es unverhältnismäßig, wenn wegen ein paar örtlicher Rundfunkanstalten plötzlich das gesamte Internet mit seinen vielfältigen Diensten im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags gebührenpflichtig wird, die diese Gebühren statt für das Internet z.B. für irreführende Kinospots verschwenden.
Von niemanden wird verlangt, daß er gleicher Meinung sein muß. Aber auf die vorgebrachten Bedenken über die Unverhältnismäßigkeit der neuen Regelung ist keine der angeschriebenen Personen eingegangen. Anstatt auf meine Einwände einzugehen, haben die angeschriebenen Personen sich hinter Regeln versteckt, die sinnvoll waren, als es nur die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gab. Aber die geltende Gebührenordnung soll auf ein Medium ausgedehnt werden, welches für das »Broadcasting« gar nicht geschaffen wurde. Daß dies zu absurden Konsequenzen führt, ist offensichtlich egal. In Zeiten von Privat-, Bezahl- und Digitalfernsehen mit Verschlüsselungsmöglichkeiten wirkt die Ausweitung der Gebühren auf das Internet unglaubwürdig, deren Bezahlung wiederum von Rundfunkbeauftragten kontrolliert wird, deren Vorgehens- und Verhaltensweise manchmal an »Drückerkolonnen« oder alte »Stasi-Zeiten« erinnert.
Übrigens muß niemand Vertreter oder Vertreterinnen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die Wohnung lassen, die sich auch als Rundfunkbeauftragte oder z.B. als »ich komme vom NDR« ausgeben. Manchmal versuchen sie zu verschleiern, fragen wie bei einer Umfrage, wie das Fernsehprogramm gefällt, stellen Fangfragen oder wollen eine »Sperrdose« für den Kabelanschluß installieren. Einer dieser Gestalten soll sich einem Pfarrer gegenüber sogar zunächst als Journalist ausgegeben haben. Auch wenn sie anderes behaupten, ihren Ausweis zeigen, mit der Polizei, dem Gerichtsvollzieher oder dem »Peilwagen« drohen, läßt man sie grundsätzlich nie ins Haus und geht auf ihre Fragen überhaupt nicht ein, sondern schickt sie kommentarlos mit einem »kein Interesse (mich mit Ihnen zu unterhalten)« wieder weg bzw. macht die Haustüre wieder zu oder legt die Gegensprechanlage auf. Die Rundfunkanstalten und die von ihnen beauftragten, mit gebührenfinanzierten Provisionen bezahlten Vertreter haben keine hoheitlichen Befugnisse und dürfen an der Wohnungstüre auch keinen Eintritt fordern. Wenn keine »Rundfunkempfänger bereitgehalten« werden – also vorhanden sind – oder für vorhandene bereits Gebühren bezahlt werden, muß man sich mit diesen Vertretern weder unterhalten noch anderweitig abgeben. Das gleiche gilt für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die als eine Art privatwirtschaftliches Inkassounternehmen auch nur im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt und gerne Fragebögen, Informationsschreiben oder andere Arten von Drohbriefen verschickt, welche aber aus demselben Grund nicht beantwortet werden müssen. Man reagiert am besten überhaupt nicht darauf.
Schriftverkehr mit Ministerpräsident a.D. Erwin Teufel (CDU) | |||
Anschreiben | Antworten | ||
1. Brief | 14.10.2004 | 1. Antwort | 04.11.2004 |
2. Brief | 23.11.2004 | keine weitere Antwort | – |
Schriftverkehr mit Ministerpräsident Günther H. Oettinger (CDU) | |||
Anschreiben | Antwort | ||
Brief | 24.05.2005 | keine Antwort | – |
Schriftverkehr mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Christoph-E. Palmer (CDU) | |||
siehe auch E-Mail-Wechsel unter Kapitel 3 Offener Brief | |||
Anschreiben | Antworten | ||
1. Brief | 14.10.2004 | 1. Antwort | 28.10.2004 |
2. Brief | 04.11.2004 | 2. Antwort | 08.11.2004 |
3. Brief | 23.11.2004 | keine weitere Antwort | – |
weiterer Brief | 24.05.2005 | keine Antwort | – |
Schriftverkehr mit der Landtagsabgeordneten Ruth Weckenmann (SPD) | |||
Anschreiben | Antworten | ||
1. Brief | 14.10.2004 | 1. Antwort | 10.11.2004 |
2. Brief | 23.11.2004 | 2. Antwort | 30.11.2004 |
E-Mail-Wechsel mit der Frage nach dem erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 03.04.2005 | ||
3. Brief | 24.05.2005 | 3. Antwort | 01.06.2005 |
Schriftverkehr mit der Landtagsabgeordneten Birgit Kipfer (SPD) | |||
Medien- und verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion – Vorausgegangener E-Mail-Wechsel unter Kapitel 3 Offener Brief |
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Anschreiben | Antwort | ||
Brief | 24.05.2005 | keine Antwort | – |
Schriftverkehr mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Dietrich Birk (CDU) | |||
– Vorausgegangener E-Mail-Wechsel unter Kapitel 3 Offener Brief | |||
Anschreiben | Antwort | ||
Brief | 24.05.2005 | keine Antwort | – |
Schriftverkehr mit dem Landtagsabgeordneten Günther-Martin Pauli (CDU) | |||
Vorsitzender der AG Medienpolitik der CDU-Fraktion – Vorausgegangener E-Mail-Wechsel unter Kapitel 3 Offener Brief |
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Anschreiben | Antwort | ||
Brief | 24.05.2005 | keine Antwort | – |
Folgendes wurde als Zusammenfassung als zweiter offener Brief verschickt:
Fauser, Beate | Stellv. Präsidentin | FDP/DVP | 16.02.2005 |
Kipfer, Birgit – siehe auch Kapitel 2 Schriftverkehr |
Abgeordnete | SPD | 14.02.2005 |
Rastätter, Renate | Abgeordnete | GRÜNE | 14.02.2005 |
Schmid, Nils | Abgeordneter | SPD | 15.02.2005 |
Walter, Jürgen | Abgeordneter | GRÜNE | 16.02.2005 |
– siehe auch Kapitel 2 Schriftverkehr
Pauli, Günther-Martin | Abgeordneter | CDU | 09.03.2005 |
Dr. Palmer, Christoph-E. | Abgeordneter | CDU | 09.03.2005 |
Dr. Birk, Dietrich | Abgeordneter | CDU | 10.03.2005 |
Auf die zusätzlich an die Herren Pauli und Dr. Birk gestellte Frage, ob es rechtens ist, daß die Rundfunkgebühr auch für E-Mail erhoben werden darf, haben diese Herren nicht geantwortet (siehe auch Kapitel 8 Rundfunkgebühr für E-Mail).
Zum Kapitelanfang
Zum Seitenanfang
Schriftverkehr mit Amazon.de, Arcor, GMX und der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) | |||
Anschreiben | Antworten | ||
1. Brief an Amazon.de | 28.02.2005 | keine Antworten von Amazon.de | – |
2. Brief an Amazon.de | 11.04.2005 | ||
1. Brief an Arcor | 28.02.2005 | ||
2. Brief an Arcor | 11.04.2005 | Mündliche Antwort von Arcor | 15.04.2005 |
1. Brief an GMX | 28.02.2005 | keine Antworten von GMX | – |
2. Brief an GMX | 11.04.2005 | ||
Brief an die LBBW | 28.02.2005 | 1. Antwort der LBBW | 04.03.2005 |
2. Antwort der LBBW | 08.03.2005 | ||
Schriftverkehr mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Martina Krogmann (CDU) | |||
Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion | |||
Anschreiben | Antwort | ||
Brief | 24.05.2005 | Antwort | 09.06.2005 |
Arrogantes und unkooperatives Verhalten der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) | |||
Landespolitiker, welche den Rundfunkgebührenstaatsvertrag unterstützen, machen sich auch am Verhalten von Vertretern der ARD, ZDF und GEZ mitschuldig. | |||
Briefe an die GEZ | Antworten der GEZ | ||
1. Brief mit der Abmeldung von Fernsehempfängern | 17.01.2005 | 1. Antwort | 26.01.2005 |
2. Brief | 02.02.2005 | 2. Antwort | 09.02.2005 |
3. Antwort | 16.02.2005 | ||
3. Brief | 21.02.2005 | Bestätigung der Abmeldung | 23.03.2005 |
Rückzahlung von Gebühren per Verrechnungsscheck | 29.03.2005 | ||
Zahlungsaufforderung | 07.04.2005 | ||
Brief mit der Abmeldung von Radioempfängern | 15.04.2005 | Bestätigung der Abmeldung | 27.04.2005 |
Merke: Wer nicht anmeldet, muß nicht abmelden. Oder: Man gebe ihnen, was sie haben wollen… |
Auffallend ist, daß im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr immer gleich die GEZ erwähnt bzw. gegen diese gewettert wird. Der Volksmund spricht von »GEZ-Gebühren/-Steuer«, »abGEZockt«, »GEZtapo«, »GEZ-Stasi«, »GEZ-Scherge«, usw. und drischt damit nur auf vorgeschobene »Strohmänner« ein. Das führt aber an der Sache vorbei, weil damit nicht die tatsächlichen Urheber und Schuldigen getroffen werden: ARD, ZDF, die eigentlichen Gebührenkassierer und -verprasser, und die verantwortlichen Landespolitiker, die am Rundfunkstaatsvertrag wie an einer heiligen Kuh festhalten, egal wie teuer deren Unterhalt ist.
Ob ARD, ZDF oder GEZ – eine exakte begriffliche Unterscheidung im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr sieht zunächst nur nach Griffelspitzerei aus.
Allerdings hängen (Volks-) Bewußtsein und Wortwahl bezüglich einer Sache eng miteinander zusammen. Das Eine beeinflußt das Andere und umgekehrt.
Wenn über die Rundfunkgebühr gesprochen oder etwas darüber geschrieben wird, sollten deswegen besser die Begriffe »Rundfunkgebühr« und »ARD und ZDF« benutzt werden als eine Begriffskombination mit »GEZ«. Auch »öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten« klingt schon zu abstrakt, sondern viel einfacher und vor allem griffiger ist: »ARD und ZDF«. Diese Begriffe müssen im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr mehr ins Bewußtsein der Leute.
Denn ARD und ZDF schicken GEZ und Rundfunkgebührenbeauftragte als Blitzableiter für Emotionen vor, um sich nicht selber die Hände schmutzig zu machen oder Kratzer am eigenen Ansehen zu vermeiden. Die GEZ und die Rundfunkbeauftragten haben sich mit Sicherheit an ihren miserablen Ruf oder an eine schlechte Presse gewöhnt. Sie müssen sich vor niemanden rechtfertigen. Aber wenn durch konsequente Wortwahl im Bewußtsein der breiten Volksmasse die Rundfunkgebühr immer zuerst mit ARD, ZDF und dickfelligen Landespolitikern in Verbindung gebracht wird, bekommen diese mit einem zerkratzten Ansehen langfristig ein Problem.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bricht mit der Rundfunkgebühr für das Internet in einen Bereich ein, den er als kleiner unbedeutender Anbieter unter Millionen von anderen rundfunkfremden Anbietern z.B. mit Tageszeitungen, Fachzeitschriften – also den Print-Medien –, öffentlichen Diskussionsforen, virtuellen Marktplätzen, Online-Händlern, Informationsseiten gemeinnütziger Organisationen, der Telekommunikation und unzähliger anderer teilt. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht nicht darin, die Rundfunkgrundversorgung oder die Meinungs- und Kulturvielfalt im kommerziellen Online-Handel, beim elektronischen Briefverkehr oder bei der Internet-Telefonie sicher zu stellen. Im Internet besteht kein »duales System« mehr wie beim »klassischen« Rundfunk über Antenne, Satellit oder Kabel, also das nebeneinander nur von öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk innerhalb eines dedizierten gemeinsamen Übertragungsmediums. Weder der Online-Buchhandel noch das Herunterladen von Software-Updates oder virtuelle Schwarze Bretter sind Rundfunk. Die Angebote im Internet sind thematisch vielfältiger und breiter gefächert als das, was ARD und ZDF bieten können. ARD und ZDF im Internet gleichen einem Salzkristall im Weltmeer. Das Übertragungsmedium Internet kann natürlich auch von ARD und ZDF genutzt werden, wurde jedoch nicht von oder für ARD und ZDF geschaffen. Aber ARD, ZDF und die Landespolitiker verlangen fern jeglicher Verhältnismäßigkeit mit der Rundfunkgebühr eine Art Eintrittsgebühr für das gesamte Internet, die aber mit dem Internet nichts zu tun hat, sondern nur dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugute kommt, obwohl es im Internet technisch einfach realisierbar ist, den Zugang zu einer Handvoll Internet-Angebote von ARD und ZDF über eine Authentifizierung zu kontrollieren und »Schwarzseher und -hörer« damit auszuschließen. Wenn hier nach dem für Gebühren geltenden Äquivalenzprinzip gehandelt werden würde und dabei tatsächlich Gebühreneinnahmen zurückgehen würden, wäre das eine Gelegenheit, die Gebührenverprasser ARD und ZDF gesund zu schrumpfen. Andererseits sollen mit der Rundfunkgebühr für Internet-PCs sowieso keine Gebührenmehreinnahmen entstehen. Aber aus scheinbar falschem Respekt vor ARD, ZDF und einer schlechten Presse definieren die Landespolitiker realitätsfern den Internet-PC als »klassisches« Rundfunkempfangsgerät und geben dem unglaubwürdigen Gejammer der Intendanten nach, nur sieben Milliarden Euro jährliche Gebühreneinnahmen für ARD und ZDF würden die Rundfunkgrundversorgung gefährden. Daß die Ministerpräsidenten der Länder die Höhe der Rundfunkgebühr niedriger als die Empfehlung der KEF angesetzt haben, erscheint in diesem Zusammenhang als pure Heuchelei: Denn sie haben ARD und ZDF dafür das Internet gegeben.
Der Empfang des öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunks ging bisher mit Antenne, Satellit oder Kabel über ein eigenes Übertragungsmedium, welches ausschließlich dem Rundfunk diente. Die Empfangsfunktion eines Fernsehgerätes oder Videorekorders für den Rundfunk war unabhängig von anderen Gerätefunktionen, z.B. konnte der Empfänger aus einem Videorekorder ausgebaut, und das Gerät von der Rundfunkgebühr befreit, aber weiterhin zum Wiedergeben von Videos benutzt werden. Beim Übertragen der Rundfunkinhalte über Web-Seiten, per Video- oder Audio-Streaming im Internet teilt sich der Rundfunk das Übertragungsmedium Internet selbst z.B. mit dem Telekommunikationsmittel E-Mail. Deswegen ist innerhalb des PCs eine Trennung von Rundfunkempfang und anderen Gerätefunktionen wie z.B. dem Senden und Empfangen von E-Mail nicht möglich, da beides über die gleiche »Hardware« läuft. Nun muß die Rundfunkgebühr für jede auch nur theoretische Möglichkeit des Rundfunkempfangs gezahlt werden – die Möglichkeit über das Internet ab 1. Januar 2007 eingeschlossen. Natürlich wäre eine Trennung von Gerätefunktionen über installierte oder eben nicht installierte Software auf dem PC möglich. Da aber nach der gängigen Rechtsprechung die Rundfunkgebühr auch dann gezahlt werden muß, wenn das Empfangsgerät defekt ist – es könnte ja repariert werden –, wenn der Rundfunkempfang schlecht ist oder wenn nur ein analoger Fernsehempfänger vorhanden ist, mit dem das wie z.B. in Berlin ausschließlich digital gesendete Fernsehen nicht empfangen werden kann. Das Argument, daß keine Software für den »Empfang« der Rundfunkinhalte vorhanden ist, wird in der aktuellen Rechtswirklichkeit nicht zählen, da sie leicht installiert werden kann. D.h., die Rundfunkgebühr wird grundsätzlich für jeden PC mit Internet-Anschluß gefordert werden. Das widerspricht der naiven Ansicht des Staatsministers a.D. Dr. Christoph-E. Palmer, bei der Rundfunkgebühr handele es sich um keine generelle Internet-Gebühr. So wird jeder auch für E-Mail die Rundfunkgebühr entrichten müssen, denn für E-Mail werden PC und Internet benötigt. Kann die Rundfunkgebühr auch für anderes als für den Rundfunkempfang verlangt werden?
(Siehe auch Kapitel 3.3 Antworten der CDU auf die Zusammenfassung vom 8.3.2005.)
Am 16. März 2005 hat das Landesparlament von Baden-Württemberg als letztes dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit der Erweiterung der Rundfunkgebühr auf das Internet ab 1. Januar 2007 zugestimmt.
Besonders enttäuschend war, wie inkompetent die von mir angeschriebenen Landespolitiker der Tatsache begegnen, daß die Rundfunkgebühr durch die Erweiterung auf das Internet untrennbar mit Dingen verknüpft wird, die überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun haben. Nach Aussage von Staatsminister a.D. Ulrich Müller plant die Rundfunkkommission der Länder auch nicht, diesen Mißstand des Rundfunkgebührensystems zu ändern. Anstatt das Rundfunkgebührensystem im Zusammenhang mit dem Internet grundlegend zu überdenken, berufen sich die Landespolitiker der Einfachheit halber auf das »Rundfunkgebührenurteil« des Bundesverfassungsgerichts vom 22.2.1994 – aus einer Zeit, als das Internet eher einer universitären Spielerei von Akademikern glich. Heute befinden sich ARD und ZDF im Internet in einer Umgebung, welche in dieser Form von diesem Urteil zu jener Zeit nicht berücksichtigt werden konnte, und weil es vor dem Hintergrund des »dualen Rundfunksystem« über Antenne, Satellit oder Kabel gefällt wurde. Stattdessen haben die Landespolitiker in blindem Bürokratismus eine alte Regelung »konsequent« (Ministerpräsident a.D. Erwin Teufel) ins Absurde geführt.
Das Thema »Rundfunkgebühr für Internet-PCs« ist für mich ein bemerkenswertes Anschauungsbeispiel, wie unbeholfen Politiker im »Kleinen« argumentieren, entscheiden, zur Verkrustung von Bürokratie und damit auch zur Politikverdrossenheit beitragen. Und wenn sie dort schon so kurzsichtig handeln, wie werden sie das erst im »Großen« tun? Ich habe nun meine persönlichen Erfahrungen mit Politikern verschiedener Fraktionen gemacht, hier dokumentiert, werde sie bei passenden Gelegenheiten weitergeben und z.B. für meine Entscheidung bei der Landtagswahl im Frühjahr 2006 in Baden-Württemberg in Erinnerung behalten.
Bleibt also nur noch der zivile Ungehorsam. Und wozu eigentlich überhaupt Rundfunkgebühr zahlen…?