Offener Brief an die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg

Antwort des Abgeordneten Dr. Dietrich Birk (CDU)

Rundfunkgebühr Internet-PCs Datum: 10.03.2005 11:23 Von: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de An: Guten Tag Herr im Auftrag von Herrn Dr. Birk übersende ich Ihnen anbei sein Schreiben vom 17. Februar 2005 an Herrn Staatsminister Müller zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme. Eine Antwort steht bis dato noch aus, weshalb wir Ihnen bislang nicht geantwortet haben. Sobald uns eine Antwort von Seiten des Staatsministeriums vorliegt, werden wir Ihnen gerne auch diese zukommen lassen. Wir würden uns freuen, wenn dies dazu beitragen könnte, ihr vernichtendes Urteil über die Arbeit der Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion zu entkräften. Mit freundlichen Grüßen Steffen Höllinger - Mitarbeiter - ----------------------------- Dr. Dietrich Birk MdL Dr.-Engel-Weg 11 73035 Göppingen Telefon: 0711 / 2063 - 987 Telefax: 0711 / 2063 - 991 E-Mail: dietrich.birk@cdu.landtag-bw.de Internet: www.dietrich-birk.de <outbind://37/www.dietrich-birk.de> Herrn Staatsminister Ulrich Müller MdL Staatsministerium Baden-Württemberg Richard-Wagner-Straße 15 70184 Stuttgart 16. Februar 2005 Einführung von Rundfunkgebühren für Internet-PCs Sehr geehrter Herr Minister, lassen Sie mich hinsichtlich der beabsichtigten Einführung von Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer ab dem Jahr 2007 auf Sie zukommen. Meines Wissens haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am 8. Oktober 2004 grundsätzlich darauf verständigt, ab 1. Januar 2007 für jeden Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren in vollem Umfang über die GEZ zu erheben. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine analoge TV- oder digitale DVB-Karte ist hierbei - im Gegensatz zur österreichischen Gesetzgebung - nicht notwendig. Wer bislang kein Radio- oder Fernsehgerät besitzt, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss, soll künftig in vollem Umfang gebührenpflichtig werden. Für Firmen ist meiner Kenntnis nach vorgesehen, die Gebühr grundstücksbezogen zu erheben. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen, die Mitarbeiter im Unternehmen nutzen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich über den derzeitigen Sachstand in dieser Sache informieren und mir eine Stellungnahme Ihres Ministeriums zukommen lassen könnten, in welchem Umfang sich negative Auswirkungen auf Privathaushalte und vor allem auf die Wirtschaft ergeben könnten. Unternehmen mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten, nur weil sie internetfähige PCs einsetzen, widerspricht meines Erachtens den wirtschaftspolitischen Grundsätzen unserer Politik. Zudem möchte ich Sie bitten, mir eine Einschätzung zukommen zu lassen, welche Chancen in absehbarer Zeit für eine grundsätzliche Reform des GEZ-Gebührensystems bestehen, etwa in Form einer pauschalen "Mediengebühr" pro Haushalt. Dies würde meiner Ansicht nach vor allem auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die derzeitige Gebührenerfassung mit der zunehmenden technischen Innovationsgeschwindigkeit kaum noch mithalten kann, die immer neue Produkte auf den Markt bringt, über die theoretisch der Empfang von Rundfunkprogrammen möglich wäre (UMTS, W-LAN, etc.). Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Dietrich Birk MdL ---------------------------------------------------------------------- Re: Rundfunkgebühr Internet-PCs Datum: 11.03.2005 23:15 Von: An: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de Sehr geehrter Herr Dr. Birk und Herr Höllinger, Am Donnerstag, 10. März 2005 11:23 schrieben Sie: > im Auftrag von Herrn Dr. Birk übersende ich Ihnen anbei sein > Schreiben vom 17. Februar 2005 an Herrn Staatsminister Müller zu > Ihrer freundlichen Kenntnisnahme. > > Eine Antwort steht bis dato noch aus, weshalb wir Ihnen bislang > nicht geantwortet haben. Sobald uns eine Antwort von Seiten des > Staatsministeriums vorliegt, werden wir Ihnen gerne auch diese > zukommen lassen. Vielen Dank für Ihre Antwort mit der Information über Ihre Anfrage bei Herrn Staatsminister Müller. Ich bin gespannt auf dessen Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen ---------------------------------------------------------------------- AW: Rundfunkgebühr Internet-PCs Datum: 16.03.2005 11:56 Von: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de An: Guten Tag Herr im Auftrag von Herrn Dr. Birk übersende ich Ihnen wie angekündigt das Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Müller zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme, das wir zu Beginn dieser Woche erhalten haben. Wir hoffen, Ihnen damit fundiert Auskunft zur Sache gegeben zu haben. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Birk selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Steffen Höllinger - Mitarbeiter - ----------------------------- Dr. Dietrich Birk MdL Dr.-Engel-Weg 11 73035 Göppingen Telefon: 0711 / 2063 - 987 Telefax: 0711 / 2063 - 991 E-Mail: dietrich.birk@cdu.landtag-bw.de Internet: www.dietrich-birk.de <outbind://37/www.dietrich-birk.de> Herrn Dr. Dietrich Birk, MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 Stuttgart Stuttgart, den 08. März 2005 Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Dr. Birk, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.02.2005, mit dem Sie um nähere Informationen im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenpflicht von Internet-PCs bitten. Gerne teile ich Ihnen den aktuellen Sachstand hierzu mit. Die Regierungschefs der Länder haben im Oktober vergangenen Jahres den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, mit dem u.a. die Höhe der Rundfunkgebühr für die Gebührenperiode 2005 bis 2008 festgelegt wurde. Der Staatsvertrag, der derzeit dem Landtag zur Zustimmung vorliegt (Drs. 13/3784), soll am 1. April 2005 in Kraft treten. Die Behandlung des Zustimmungsgesetzentwurfs im Ständigen Ausschuss ist am 10. März 2005, die zweite Lesung im Plenum am 16. oder 17. März 2005 vorgesehen. Der Staatsvertrag enthält u.a. auch eine Regelung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-PCs. An der bisherigen Systematik der Rundfunkgebührenerhebung ändert sich hierdurch nichts. Nach wie vor bleibt es dabei, dass Voraussetzung für die Gebührenpflicht das Bereithalten eines Empfangsgeräts ist (§ 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Aufgrund des Zusammenwachsens der verschiedenen Plattformen in der Informationstechnologie (so genannte Konvergenz) ist bereits seit einiger Zeit der Rundfunkempfang auch über das Internet möglich. Um die Entwicklung des Internets jedoch nicht zu beeinträchtigen, sind Internet-PCs zunächst bis zum 31.12.2004 von der Rundfunkgebühr ausgenommen worden. Mit dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde dieses sog. "PC-Moratorium" letztmalig bis zum 31.12.2006 verlängert (§ 5a Rundfunkgebührenstaatsvertrag). An dem bestehenden PC-Moratorium ändert der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts. Die Gebührenbefreiung bis zum 31.12.2006 bleibt bestehen. Der Staatsvertrag regelt allein den künftigen Umgang mit Internet-PCs ab dem 1. Januar 2007. Es ist unter allen Ländern unstreitig, dass Internet-PCs inzwischen echte Rundfunkempfangsgeräte sind. Bisher war der Rundfunkempfang über das Internet eher eine Randerscheinung, was sich jedoch mit Zunahme breitbandiger Internetanschlüsse auch im privaten Bereich ändern wird. Bereits jetzt können alle ARD-Hörfunkprogramme und auch einzelne Fernsehsendungen live über das Internet empfangen werden (sog. "Streaming"). Dieser Empfang ist nicht mit der sog. "TV-Karte" im PC zu verwechseln. TV-Karten sind bereits heute gebührenpflichtig. Unter allen Ländern ist deshalb unstreitig, dass eine weitere Verlängerung des Moratoriums aufgrund dieser Entwicklung nicht mehr vertretbar ist. Nach der geltenden Rechtslage würden ab dem 01.01.2007 alle - auch alle gewerblichen - Internet-PCs gebührenpflichtig werden. Um dieses, angesichts der vielseitigen Einsatzgebiete der PCs sicherlich unbefriedigende Ergebnis abzumildern, ist im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgender Kompromiss vorgesehen: 1. Im privaten Bereich werden die Internet-PCs zwar gebührenpflichtig, fallen allerdings unter die sog. "Zweitgeräteregel". Dies bedeutet, dass für die Haushalte, die bereits über Fernsehen oder Radio verfügen, keine zusätzliche Gebühr mehr anfällt. Rundfunkgebühren für Internet-PCs werden also nur in einem Haushalt fällig, der zwar Internet, aber weder Radio noch Fernsehen hat. 2. Im gewerblichen Bereich wird für die Internet-PCs die "Zweitgeräteregel" eingeführt. Grundsätzlich gilt im gewerblichen Bereich, dass für alle Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Für Internet-PCs gilt dann, dass in solchen Betrieben, die bereits über ein herkömmliches Rundfunkgerät verfügen, keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen. Gibt es in einem Betrieb keine Rundfunkgeräte, ist nur für einen PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Alle anderen PCs sind in diesem Fall aufgrund der Zweitgeräteregel von der Gebühr befreit. Im Ergebnis wird ein Betrieb also unabhängig von der Anzahl der vorgehaltenen Internet-PCs mit maximal einer Rundfunkgebühr pro Grundstück belastet. Mit den neuen Bestimmungen wurde der vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundsatz des Anknüpfens der Rundfunkgebühr an die technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs unter Einschluss neuartiger Empfangsgeräte konsequent fortentwickelt, ohne damit nennenswerte zusätzliche Belastungen einzuführen. Dieser Gedanke beruht letztlich auf der solidarischen Verpflichtung aller Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer, über die Rundfunkgebühr einen Beitrag zur angemessenen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben zu leisten. Die neuen Regelungen führen darüber hinaus nicht - wie vielfach angenommen - zu höheren Einnahmen bei den Rundfunkanstalten. Denn die den Rundfunkanstalten durch die KEF zugestandenen finanziellen Mittel orientieren sich ausschließlich an dem für die jeweilige Gebührenperiode festgelegten Bedarf der Anstalten. Eine grundsätzliche Reform des Rundfunkgebührensystems ist derzeit nicht Gegenstand der Gespräche in der Rundfunkkommission der Länder. In diesem Zusammenhang dürfte es auch ratsam sein, zunächst den Ausgang des EU-Beihilfeverfahrens wegen der Online-Aktivitäten und der Produktionstöchter von ARD und ZDF abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Müller ---------------------------------------------------------------------- Re: AW: Rundfunkgebühr Internet-PCs Datum: 19.03.2005 20:14 Von: An: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de Sehr geehrter Herr Dr. Birk, vielen Dank für die Übersendung der Antwort von Herrn Staatsminister Müller. Folgende Bemerkung kann ich mir dazu nicht verkneifen: Das wirklich Erschreckende an dem Thema ist, mit welcher arroganten und monomanischen Ignoranz die bisher angesprochenen Landespolitiker der Tatsache begegnen, daß die Rundfunkgebühr durch die Erweiterung auf das Internet untrennbar mit Dingen verkoppelt wird, die überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun haben. Bei einem Fernseher oder Videorekorder kann das Empfangsteil stillgelegt und so von der Rundfunkgebühr befreit werden. Aber die Geräte ohne funktionierende Empfangsteile können zum Betrachten von Videos oder DVDs weiterhin benutzt werden. Der Fernsehempfang ist von anderen Gerätefunktionen technisch abkoppelbar. Ein am Internet angeschlossener PC kann natürlich immer auch Web-Seiten und Video-Streaming von ARD und ZDF abrufen, wofür die Rundfunkgebühr verlangt wird. Aber damit wird diese Gebühr technisch untrennbar z.B. mit E-Mail gekoppelt, weil beide über das gleiche Medium laufen. Was hat das wichtige Kommunikationsmittel E-Mail mit der Finanzierung von ARD und ZDF zu tun? Rundfunkgebühr für E-Mail!? Ist das überhaupt rechtens? Mit freundlichen Grüßen ---------------------------------------------------------------------- Fwd: Re: AW: Rundfunkgebühr Internet-PCs Datum: 03.04.2005 20:38 Von: An: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de Sehr geehrter Herr Dr. Birk, Herr Staatsminister Ulrich Müller erwähnte in seinem Schreiben an Sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da ich dieses Urteil aber bisher nicht gefunden habe, könnten Sie mir bitte die genaue Bezeichnung dieses Urteils nennen, und woher ich es beziehen oder aus dem Internet herunterladen kann? Außerdem würde mich noch eine Aussage zu meiner Frage "Rundfunkgebühr für E-Mail" interessieren (s.u.). Bisher war bei einem Gerät der Rundfunkempfang technisch von anderen Gerätefunktionen trennbar, weil der Rundfunk über ein für sich abgeschlossenes Medium lief. Aus dem Fernseher oder Videorekorder konnte das Empfangsteil entfernt werden, aber die Geräte weiterhin zum Betrachten z.B. von Urlaubsvideos genutzt werden. Nun teilt sich der Rundfunkempfang aber nicht ein Gerät mit anderen Funktionen sondern ein Medium, nämlich das Internet. Damit ist der Rundfunk technisch nicht mehr z.B. von E-Mail trennbar, da für E-Mail das Internet benötigt wird. Durch diese Verkoppelung muß also für die Benutzung von E-Mail Rundfunkgebühren gezahlt werden. Darf die Rundfunkgebühr auch für anderes als nur für Rundfunkempfang verlangt werden? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

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