Anfrage an die Abgeordnete Frau Ruth Weckenmann (SPD)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Rundfunkgebühr für Internet-PCs Datum: 03.04.2005 20:39 Von: An: Ruth.Weckenmann@web.de Sehr geehrte Frau Weckenmann, in Ihrem Schreiben vom 30.11.2004 ("Snail-Mail") zum Thema GEZ-Gebühr für Internet-PCs erwähnten Sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Leider konnte ich dieses Urteil bisher im Internet nicht finden. Aber da Sie es erwähnt haben, könnten Sie mir vielleicht bitte weiterhelfen und mir die genaue Bezeichnung des Urteils nennen, und woher ich es z.B. aus dem Internet herunterladen kann. Vielen Dank im voraus ---------------------------------------------------------------------- Urteil Bundesverfassungsgericht Datum: 14.04.2005 10:20 Von: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de An: Sehr geehrter Herr Ruth Weckenmann MdL hat uns Ihre Mail vom 8. April weitergeleitet, worin Sie uns bitten, Ihnen die Fundstelle des Verfassungsgerichtsurteils zu nennen: Es handelt sich um das so genannte Rundfunkgebühren-Urteil aus dem Jahr 1994 (BVerfGE 90, 60). Gerne senden wir Ihnen das Urteil postalisch zu und bitten Sie, uns gegebenenfalls Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Hörsch Büroleiter Abgeordnetenbüro Birgit Kipfer MdL Medien- und verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 Stuttgart Telefon 0711 / 2063 -745 Telefax 0711 / 2063 - 710 E-Mail birgit.kipfer@spd.landtag-bw.de Internet www.birgit-kipfer.de ---------------------------------------------------------------------- Re: Urteil Bundesverfassungsgericht Datum: 14.04.2005 20:31 Von: An: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de Sehr geehrter Herr Hörsch, Am Donnerstag, 14. April 2005 10:20 schrieben Sie: > Ruth Weckenmann MdL hat uns Ihre Mail vom 8. April weitergeleitet, > worin Sie uns bitten, Ihnen die Fundstelle des > Verfassungsgerichtsurteils zu nennen: Es handelt sich um das so > genannte Rundfunkgebühren-Urteil aus dem Jahr 1994 (BVerfGE 90, 60). > > Gerne senden wir Ihnen das Urteil postalisch zu und bitten Sie, uns > gegebenenfalls Ihre Anschrift mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können mir auch das Dokument im PDF-Format per E-Mail zusenden, so sparen Sie sich das Porto. Ansonsten lautet meine "Snail-Mail"-Adresse: Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen ---------------------------------------------------------------------- AW: Urteil Bundesverfassungsgericht Datum: 15.04.2005 09:52 Von: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de An: Sehr geehrter Herr das Urteil liegt uns lediglich in Papierform vor und ist auch nicht ins Internet eingestellt, da es aus dem Jahre 1994 stammt. Wir werden es Ihnen deshalb auf dem Postweg zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Hörsch Büroleiter ---------------------------------------------------------------------- Re: AW: Urteil Bundesverfassungsgericht Datum: 20.04.2005 17:12 Von: An: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de Kopie: Ruth.Weckenmann@web.de Sehr geehrter Herr Hörsch, das Dokument kam gestern an. Nochmals vielen Dank

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