Landtagswahl Baden-Württemberg 2006
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Antwort des Abgeordneten Günther-Martin Pauli (CDU)

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.

Der am 1. April 2005 in Kraft getretene Achte Rundfunkstaatsvertrag enthält unter anderem auch eine Regelung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-PCs. An der bisherigen Systematik der Rundfunkgebührenerhebung ändert sich hierdurch allerdings nichts. Nach wie vor bleibt es dabei, dass Voraussetzung für die Gebührenpflicht das Bereithalten eines Empfangsgerätes ist. Aufgrund des Zusammenwachsens der verschiedenen Plattformen in der Informationstechnologie ist bereits seit einiger Zeit der Rundfunkempfang auch über das Internet möglich. Um die Entwicklung des Internets jedoch nicht zu beeinträchtigen, sind Internet-PCs zunächst bis zum 31.12.2004 von der Rundfunkgebühr ausgenommen worden. Mit dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde dieses sog. „PC-Moratorium“ aber letztmalig bis zum 31.12.2006 verlängert.

An dem bestehenden PC-Moratorium ändert der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts. Die Gebührenbefreiung bis zum 31.12.2006 bleibt bestehen. Der Staatsvertrag regelt allein den künftigen Umgang mit Internet-PCs ab dem 1. Januar 2007. Es ist unter allen Ländern unstrittig, dass Internet-PCs inzwischen echte Rundfunkempfangsgeräte sind. Bisher war der Rundfunkempfang über das Internet eher eine Randerscheinung, was sich jedoch mit Zunahme breitbandiger Internetanschlüsse auch im privaten Bereich geändert hat und weiter ändern wird. Bereits jetzt können alle ARD-Hörfunkprogramme und auch einzelne Fernsehsendungen live über das Internet empfangen werden (sog. „Streaming“). Dieser Empfang ist nicht mit der sog. „TV-Karte“ im PC zu verwechseln. TV-Karten sind bereits heute gebührenpflichtig.

Unter allen Ländern ist deshalb unstrittig, dass eine weitere Verlängerung des Moratoriums aufgrund dieser Entwicklung nicht mehr vertretbar ist.

Nach der geltenden Rechtslage würden ab dem 01.01.2007 alle – auch alle gewerblichen – Internet-PCs gebührenpflichtig werden. Um dieses, angesichts der vielseitigen Einsatzgebiete der PCs sicherlich unbefriedigende Ergebnis abzumildern, ist im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgender Kompromiss vorgesehen:

Im privaten Bereich werden die Internet-PCs zwar gebührenpflichtig, fallen allerdings unter die sog. „Zweitgeräteregel“. Dies bedeutet, dass für die Haushalte, die bereits über Fernsehen und Radio verfügen, keine zusätzliche Gebühr mehr anfällt. Rundfunkgebühren für Internet-PCs werden also nur in einem Haushalt fällig, der zwar Internet, aber weder Radio noch Fernsehen hat.

Im gewerblichen Bereich wird für die Internet-PCs die „Zweitgeräteregel“ eingeführt. Grundsätzlich gilt im gewerblichen Bereich, dass für alle Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Für Internet-PCs gilt dann, dass in solchen Betrieben, die bereits über ein herkömmliches Rundfunkgerät verfügen, keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen. Gibt es in einem Betrieb keine Rundfunkgeräte, ist nur für einen PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Alle anderen PCs sind in diesem Fall aufgrund der Zweitgeräteregel von der Gebühr befreit. Im Ergebnis wird ein Betrieb also unabhängig von der Anzahl der vorgehaltenen Internet-PCs mit maximal einer Rundfunkgebühr pro Grundstück belastet.

Mit den neuen Bestimmungen wurde der vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundsatz des Anknüpfens der Rundfunkgebühr an die technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs unter Einschluss neuartiger Empfangsgeräte fortentwickelt, ohne damit nennenswerte zusätzliche Belastungen einzuführen. Dieser Gedanke beruht letztlich auf der solidarischen Verpflichtung aller Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer, über die Rundfunkgebühr einen Beitrag zur angemessenen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben zu leisten.

Für die geäußerte Kritik habe ich allerdings Verständnis. Die Beschwerden darüber, dass kleine Betriebe auch unter die Gebührenpflicht fallen, halte ich für gerechtfertigt. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass der Computer in diesem Zusammenhang ein reines Arbeitsmittel darstellt. Allerdings wurde dem Staatsvertrag von allen Landesparlamenten zugestimmt, so dass Änderungen in einem Einzelfall sehr schwierig sind. Ich werde mich als medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion aber dafür einsetzen, dass diese Gesetzeslage überprüft wird, um bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Günther-Martin Pauli MdL

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