Landtagswahl Baden-Württemberg 2006
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Antwort des Abgeordneten Dr. Dietrich Birk (CDU)

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.03.2006 zum Thema Rundfunkgebühren.

Wir haben auf Grundlage der Verfassungsrechtsprechung ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, das unserer Gesellschaft insgesamt zu Gute kommt. Dieses System ist letztlich solidarisch über die Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer zu finanzieren. Der Beitrag jedes einzelnen Gebührenzahlers für dieses Gesamtsystem muss dabei in erträglichen Grenzen bleiben. Hierfür erhält der Bürger eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Fernseh- und gerade auch regionale und lokale Radioprogramme sowie zusätzlich zahlreiche Diensteangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieses System hat auch eine soziale Komponente: Wer sozial bedürftig ist, kann dieses System ohne Gebühren nutzen. Diese Gebühren müssen in diesem Fall von den anderen getragen werden.

Die Gebühr kann jedoch nur dann in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, wenn die Basis für ihre Erhebung entsprechend breit bleibt. Das derzeit existierende System der Rundfunkgebühren wurde zuletzt auf neuartige Empfangsgeräte wie z.B. Internet-PCs und TV-Handys ausgedehnt, um auch künftig eine entsprechend breite Finanzierungsgrundlage für die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu haben. Hiermit wurde insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass künftig für den Rundfunkempfang immer mehr neuartige Geräte anstelle der herkömmlichen Geräte betrieben werden. Nur so ist sicherzustellen, dass sich die Zahl derjenigen, die Rundfunkgebühren entrichten, nicht auf Dauer vermindert und sich die Rundfunkgebühren zu Lasten des einzelnen Gebührenteilnehmers unverhältnismäßig erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietrich Birk

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